Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sven Otten, tätig unter „Sventasie“, Kesselhofskamp 6, 27356 Rotenburg (Wümme) (im Folgenden „Sventasie“) und seinen Auftraggebern über Auftritte und Leistungen, insbesondere Weihnachtsmann-, Nikolaus- und Christkind-Besuche, Clown-Auftritte und Shows, Walk-Acts mit Maskottchen, Laufpuppen und Leierkasten, Kreativ-Aktionen, Kinderschminken sowie Briefe, Videobotschaften und Gutscheine.
- Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Vereine werden wie Unternehmer behandelt, soweit gesetzlich zulässig.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Sventasie ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Darsteller
- Gegenstand des Vertrags ist die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung beschriebene Leistung. Datum, Ort, Uhrzeit, Dauer, Programm und Vergütung ergeben sich daraus.
- Sventasie arbeitet mit einem Team aus Darstellern und Künstlern. Die Leistung kann von Sven Otten persönlich oder von einem geeigneten Mitglied des Teams erbracht werden. Ist ausdrücklich ein bestimmter Darsteller vereinbart, wird dieser nur mit Zustimmung des Auftraggebers ersetzt. Alle Darsteller verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis.
- Ablauf und Gestaltung werden auf die Veranstaltung abgestimmt. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht eine angemessene künstlerische Gestaltungsfreiheit. Besonders bei Kindern wird der Ablauf an Alter, Stimmung und Situation angepasst. Eine bestimmte Reaktion oder Begeisterung einzelner Personen wird nicht geschuldet.
- Auftritte erfolgen ohne Drohungen, Einschüchterung oder Erziehungsmaßnahmen gegenüber Kindern, auch wenn dies gewünscht wird.
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Anfragen über die Website, WhatsApp, E-Mail oder andere Wege sind unverbindlich.
- Sventasie übermittelt ein Angebot bzw. eine Buchungsbestätigung in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot eindeutig annimmt, zum Beispiel per WhatsApp, E-Mail oder durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung.
- Unternehmern kann ein Termin auf Wunsch bis zu 7 Tage unverbindlich reserviert werden. Danach besteht kein Anspruch mehr auf den Termin.
- Weihnachtsmann-Termine für den 23. bis 26. Dezember werden ab dem 1. Juli eines Jahres vergeben.
§ 4 Kein Widerrufsrecht
- Bei Verträgen über Auftritte und Freizeitleistungen, die für einen bestimmten Termin vereinbart werden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Bei Briefen, Urkunden und Videobotschaften, die nach den persönlichen Angaben des Auftraggebers angefertigt werden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
- Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle nötigen Informationen bereit, bei Weihnachtsbesuchen insbesondere die Angaben für das Goldene Buch. Er ist für deren Richtigkeit verantwortlich.
- Geschenke sind eindeutig gekennzeichnet am vereinbarten Ort bereitzustellen.
- Der Auftraggeber sorgt für einen sicheren Zugang und freie Laufwege, da Sicht und Bewegungsfreiheit im Kostüm eingeschränkt sein können. Tiere sind zu beaufsichtigen und vorher mitzuteilen.
- Für Shows und Kreativ-Aktionen stellt der Auftraggeber die vereinbarte Fläche, bei Bedarf einen Stromanschluss und für Seifenblasen-Aktionen im Freien einen geeigneten Platz bereit. Einzelheiten werden vorab abgesprochen.
- Auftritte in Kitas, Schulen und Einrichtungen setzen das Einverständnis der Leitung voraus, auch wenn Eltern die Vergütung übernehmen.
§ 6 Auftrittszeit und Routenplanung
- An stark gebuchten Tagen, insbesondere vom 23. bis 26. Dezember, finden mehrere Besuche als Route statt. Sofern keine feste Uhrzeit ausdrücklich vereinbart ist, gilt die genannte Zeit als voraussichtliche Ankunftszeit.
- Durch Verkehr, Wetter oder Verzögerungen bei vorherigen Terminen kann es zu Abweichungen von bis zu etwa 30 Minuten kommen. Der Auftraggeber wird nach Möglichkeit vorab informiert.
- Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (zum Beispiel fehlender Zugang oder nicht vorbereitete Geschenke), können zu einer kürzeren Auftrittsdauer führen. Der Vergütungsanspruch bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.
§ 7 Preise, Anfahrt und Zahlung
- Es gilt die vereinbarte Vergütung. Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
- Die Anfahrt ist bis 10 km ab Rotenburg (Wümme) inklusive. Darüber hinaus werden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer für die An- und Abfahrt berechnet, sofern im Angebot nichts anderes steht.
- Bei Zeitpreisen wird jede angefangene Abrechnungseinheit (zum Beispiel 30 Minuten oder eine Stunde) voll berechnet.
- Bei Privatkunden kann Sventasie eine Anzahlung verlangen. Höhe und Frist ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Wird eine fällige Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, darf Sventasie vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben.
- Bei Privatkunden ist die restliche Vergütung direkt nach dem Auftritt in bar oder auf die vereinbarte Weise fällig.
- Unternehmer und Einrichtungen erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung, auf Wunsch direkt an Träger oder Förderverein. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Briefe, Videobotschaften und Gutscheine werden nach Zahlung angefertigt bzw. versendet.
§ 8 Absage und Verschiebung durch den Auftraggeber
- Unternehmer und Einrichtungen können bis 30 Tage vor dem Termin kostenfrei absagen oder verschieben.
- Wird das Geburtstagskind bei einem Kindergeburtstag krank, wird der Termin kostenfrei auf einen Ersatztermin verschoben.
- Bei späteren Absagen sowie bei Absagen durch Privatkunden richten sich Vergütungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb werden angerechnet.
- Ist ein Auftritt im Freien wegen Unwetter nicht zumutbar, stimmen sich beide Seiten über einen Ersatztermin oder ein Programm drinnen ab.
- Andere Verschiebungen bedürfen der Zustimmung von Sventasie.
§ 9 Ausfall durch Sventasie
- Kann ein Auftritt wegen Krankheit, Unfall oder anderer wichtiger Gründe nicht stattfinden, wird der Auftraggeber sofort informiert. Sventasie bemüht sich um einen gleichwertigen Ersatz aus dem Team. Ist das nicht möglich oder nicht gewünscht, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
- Bei höherer Gewalt, zum Beispiel Unwetter, behördlichen Maßnahmen oder unvorhersehbaren Straßensperrungen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Abbruch aus Sicherheitsgründen
Sventasie darf einen Auftritt abbrechen oder nicht beginnen, wenn eine konkrete Gefahr für Personen besteht oder der Auftritt durch aggressives, beleidigendes oder belästigendes Verhalten erheblich gestört wird. Hat der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Gast dies verursacht, bleibt der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.
§ 11 Haftung und Aufsicht
- Sventasie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Sventasie verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
- Die Aufsichtspflicht für Kinder bleibt während des gesamten Auftritts bei Eltern, Erziehungsberechtigten oder den Aufsichtspersonen des Auftraggebers.
- Seifenblasen-Shows und Effekte mit Schaum, Nebel oder Feuer werden nur bei geeigneten Bedingungen durchgeführt. Den Sicherheitshinweisen der Darsteller ist zu folgen. Bekannte Allergien (zum Beispiel gegen Seifenlauge oder Latex) teilt der Auftraggeber vorher mit.
§ 12 Gutscheine
- Gutscheine sind für alle Angebote von Sventasie einlösbar, nach Absprache eines Termins und nach Verfügbarkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
- Gutscheine sind drei Jahre gültig, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden.
§ 13 Fotos und Videos
- Der Auftraggeber darf während des Auftritts für private Zwecke fotografieren und filmen, soweit keine Rechte anderer Personen entgegenstehen.
- Sventasie veröffentlicht Fotos und Videos, auf denen Personen erkennbar sind, nur mit deren Einwilligung, bei Kindern mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen und zur Durchführung der Aufträge verarbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Rotenburg (Wümme) Gerichtsstand.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
